Die bayerischen Landwirte haben für Montag, den 8. Januar 2024, umfassende Streikmaßnahmen angekündigt. Es wird aller Voraussicht nach Protestfahrten, Blockadeaktionen usw. geben, die sich auch auf den Schülertransport auswirken könnten.
Für mögliche Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Bayern gilt dabei:
Trotz möglicher Warnstreiks und Behinderungen im Straßenverkehr findet an den Schulen in Bayern (auch am ersten Tag nach den Weihnachtsferien) regulärer Unterricht statt. Schülerinnen und Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen können und über keine alternativen Fahrtmöglichkeiten verfügen, können ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben. In diesem Fall muss die Schule – ähnlich wie bei einer Krankmeldung – umgehend informiert werden; die Schülerinnen bzw. Schüler gelten in diesem Fall als entschuldigt (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Schulordnung). Entsprechendes gilt, wenn ein Kind infolge des Warnstreiks oder Einschränkungen im Schulbusverkehr nur verspätet zum Unterricht erscheinen kann.